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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragsabschlüsse und Nutzung der Räumlichkeiten der Powerhouse Pilates OG.

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1. Geltung 

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der Powerhouse Pilates OG (Adresse 2700 Wiener Neustadt, Heinrich Heine Gasse 32), im Folgenden „Pilatesstudiobetreiber über die Nutzung des Pilatesstudios (Powerhouse Pilates).

1.2.  Der Pilatesstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Pilatesstudios aushängen. Für den Fall, dass der Pilatesstudiobetreiber online Vertragsabschlüsseanbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar. 

1.3.  Kunden sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Pilatesstudiobetreiber abgeschlossenen Pilatesvertrages zur Betretung und Benutzung des Pilatesstudios berechtigt sind. 

2. Vertragsschluss 

2.1. Der Vertrag zwischen dem Pilatesstudiobetreiber und dem Kunden kommt durch übereinstimmende Willenserklärung im Pilatesstudio oder durch Abschluss des Pilatesvertrages über die Website des Pilatesstudiobetreibers (der auf www.powerhousepilates.at abrufbar sind) oder durch schlüssige Handlung zustande. Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag durch eine Terminbestätigung via Email zustande.Für Online - Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Pilatesvertrag gehen diesen AGB vor. 

2.2.  Bei Vertragsabschluss ist dem Kunde keine Kopie des Pilatesvertrages zuübergeben, dennoch gilt er als vereinbart. Dem Kunden sind auf Wunsch eineVertragskopie auszufolgen. 

2.3.  Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang 

3.1.  Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Pilatesvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. 10-er Block). Grundsätzlich werden geleitete Trainingseinheiten auf Matten bzw. Reformerpilatesangeboten.

3.2.  Eine Übertragung der Rechte auf Inanspruchnahme von Trainingseinheiten ist möglich. 

4. Nutzung des Pilatesstudios 

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1.  Jeder Kunde ist zur Betretung und Nutzung des Pilatesstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Pilatesvertrages berechtigt. 

4.1.3.  Der Zutritt zum Pilatesstudio ist ausschließlich mit aufrechtem Vertragsverhältnismöglich. Begleitpersonen, ist der Zutritt zum Pilatesstudio bis auf Widerruf nicht gestattet. 

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. 

4.1.5.  Alkoholisierten Kunden, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 

4.1.6.  Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt. 

4.1.7.  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Pilatesstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. Die Geräte dürfen jedoch nur nach erfolgter Einweisung benutzt werden.

4.2. Hygienevorschriften 

4.2.1.  Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen oder rutschfesten Socken gestattet. Der Kunde hat ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen zu halten. Am Ende der Trainingseinheiten müssen Kunden die Geräte desinfizieren. Die hierzu notwendigen Mittel (Desinfektionsmittel, Putztücher) werden vom Betreiber zur Verfügung gestellt. 

4.2.2.  Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. 

4.2.3.  Sämtliche Bereiche des Pilatesstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

4.3. Sicherheitsvorschriften / Haftung

4.3.1.  Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften beim Trainer/Coach zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Pilatesstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. 

4.3.2.  Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Pilatesstudio zurückgelassen werden. Der Pilatesstudiobetreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Trainers passieren. Es wird keine Haftung für irgendwelche Gegenstände vom Betreiber übernommen. Der Kunde hält den Betreiber schad- und klaglos.  

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1.  Jeder Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Kunden zu unterlassen. 

4.4.2.  Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Kunden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. 

4.4.3.  Im Falle von Verletzungen anderer Kunden ist jedes Kunde angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. 

4.5. Sonstiges 

4.5.1.  Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Kunden hintan zuhalten, können der Pilatesstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Pilatesstudios verwiesen werden. 

4.5.2.  Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Pilatesstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Pilatesstudio-betreiber. 

4.5.3.  Der Pilatesstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensitätdes Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeitenauszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. 

4.5.4.  Der Pilatesstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzuverpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. 

Allfällige Empfehlungen des Pilatesstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung der Trainerinnen wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Kunde und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. Jeder Kunde ist verpflichtet, dem Pilatesstudiobetreiber über relevante Gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. 

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind nach individueller Vereinbarung bzw. nach Stundenplan des Pilatesstudiobetreibers möglich. 

5.2.  Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig. Geplante Änderungender Öffnungszeiten sind durch Aushang im Pilatesstudio zumindest fünf Tage vor Wirksamwerden zu verkünden. 

6. Entgelt 

6.1.  Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Kundenbeitrag) ist jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen fällig. Der Kundenbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Folgende Zahlungsarten sind möglich: Barzahlung, Zahlung mittels Bankkarte, Überweisung. 

6.2.  Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Pilatesstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu fordern und in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 200 geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückständenotwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. 

6.3.  Der Kundesbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeitdient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. 

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages 

7.1.  Der Vertrag wird auf die Dauer der Trainingszeit abgeschlossen oder solange die gekauften Mehrfachtrainingseinheiten verjähren. Die Verjährungsfrist für Mehrfachtrainingseinheiten wird wie folgt geregelt: 

Art der Mehrfachtrainingseinheit

Verjährt nach Ablauf von 

5-er Block

3 Monaten

10-er Block

6 Monaten

Wobei der Ablauf ab dem Ausstellungsdatum zu rechnen ist. 

Kostenfreie Stornierung der Bezahlten Einzeltrainingseinheiten regelt sich wie folgt: 

Art der Trainingseinheit

Kostenfreies Stornieren der Trainingseinheiten vor Trainingsbeginn 

Bodenpilates (Matten)

12 Stunden

Rerormerpilates (Geräten)

24 Stunden

Ein verspätetes Stornieren einer Trainingseinheit durch Kunden ist Kostenwirksam. In diesem Falle hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz des Betrages oder auf Ersatz der Leistung. 

7.2.  Der Pilatesstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auch vor Ablauf der Trainingseinheit und ohne an irgendwelche Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn: 

7.2.1.  der Kunde mit der Bezahlung des Kundenbeitrages in Verzug ist und der ausständige Kundenbeitrag nicht vollständig entrichtet wird; 

7.2.2.  der Kunde wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Pilatesstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt; 

7.2.3.  der Kunde im Pilatesstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlichbegangen werden kann, setzt. 

7.3. Der Kunde kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der eingeräumten Zeit für die Mehrfachtrainingseinheiten – vorübergehend aussetzen, wenn: 

7.3.1. der Kunde aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder 

7.4.  Für die Dauer der Aussetzung ist das Kunde von der Zahlung des Kunden Beitragesbefreit. Die Leistungen des Pilatesvertrages können vom Kunde während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Kunde trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Pilatesstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht. 

7.5.  Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 24 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. 

7.6.  Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein. 

7.7.  Das Recht beider Vertragsparteien, den Pilatesvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. 

8. Betriebsunterbrechungen 

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Pilatesstudios sind gänzlicheBetriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Ungeachtet dessen, hat der Pilatesstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmöglichesAusmaß zu beschränken. 

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher 

9.1. Der Pilatesvertrag kann auch über die Website des Pilatesstudiobetreibersabgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Pilatesvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots. 

9.1.a Powerhouse Pilates OG darf die persönlichen Daten der Vertragspartner zu betrieblichen Zwecken verwenden. Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken: Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form) Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

9.2.  Verbraucher können Online-Verträge bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Pilatesstudiobetreiber [Name, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Anruf oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung überdie Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. 

9.3.  Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Pilatesstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestensbinnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Pilatesstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Pilatesstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser RückzahlungEntgelte berechnet. 

10. Änderung der AGB 

10.1. Der Pilatesstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen. 

10.2.Der Pilatesstudiobetreiber wird der Kunde rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann zB. Durch Aushängen in den Räumlichkeiten des Pilatesstudiobetreibers oder auch per E-Mail erfolgen. 

10.3.Die Änderungen gelten als vereinbart.

10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicherZustimmung des Kunden möglich. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1. Der Kunde hat bei Abschluss des Pilatesvertrages wahrheitsgemäße Angaben übervertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Kunde hat dem Pilatesstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. 

11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. 

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. 

11.4. Gegenüber Kunden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüberUnternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Pilatesstudiobetreibers liegt, somit das Landesgericht Wiener Neustadt.

 

 

Wiener Neustadt, 1.6.2025

 

 

 

 

Powerhouse Pilates OG

Geschäftsführung

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